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   BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19   

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BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19 (https://dejure.org/2019,40050)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2019 - 4 StR 421/19 (https://dejure.org/2019,40050)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 (https://dejure.org/2019,40050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 54 StGB; § 64 StGB
    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der Gesamtstrafe (Ausgleich des Gesamtstrafenübels bei Zäsurwirkung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiemotivation des Angeklagten; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweiswürdigung zu den Unterstützungshandlungen eines Tatbeitrags; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Urteilsfeststellungen bei Beihilfevorwurf; Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2; StPO § 267 Abs. 1 S. 1
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweiswürdigung zu den Unterstützungshandlungen eines Tatbeitrags; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 28
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    Diese Beschränkung ist unwirksam, weil sich der Angeklagte zugleich gegen den Schuldspruch wendet, der sich auf alle Symptomtaten bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, NStZ-RR 2013, 54).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    Fehlt eine solche Darstellung oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, NZV 2017, 278 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352; Meyer-Goßner, NStZ 1988, 529, 531 mwN).
  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 2 StR 72/18, Rn. 4; Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, Rn. 5; Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 2 StR 72/18, Rn. 4; Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, Rn. 5; Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    Fehlt eine solche Darstellung oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, NZV 2017, 278 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352; Meyer-Goßner, NStZ 1988, 529, 531 mwN).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    Gegebenenfalls ist eine nicht in die Gesamtstrafe einbeziehbare Einzelstrafe herabzusetzen, um eine insgesamt gerechte Bestrafung zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, Rn. 5; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    Da eine Einbeziehung unter den hier gegebenen Umständen nicht notwendig zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führen muss und es im Übrigen auf eine Gesamtschau der Ahndungsmaßnahmen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270 mwN), steht hier auch das Schlechterstellungsverbot der Nachholung einer Einbeziehung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09 mwN).
  • BGH, 01.12.2009 - 3 StR 463/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verschlechterungsverbot)

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    Da eine Einbeziehung unter den hier gegebenen Umständen nicht notwendig zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führen muss und es im Übrigen auf eine Gesamtschau der Ahndungsmaßnahmen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270 mwN), steht hier auch das Schlechterstellungsverbot der Nachholung einer Einbeziehung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09 mwN).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    Da diese Gesamtstrafe im Urteilszeitpunkt noch nicht vollstreckt war, mussten nach einer Auflösung dieser Gesamtstrafe alle zugrundeliegenden Einzelstrafen als unerledigt angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - 1 StR 530/11, NStZ 2012, 380, 381; BayObLG, Beschluss vom 13. September 1957 - ObJs 111/56, NJW 1957, 1810).
  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 2 StR 72/18, Rn. 4; Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, Rn. 5; Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12

    Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem

  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 121/13

    Gestaltung der Urteilsgründe (überflüssige Angaben zu Vorstrafen; keine wörtliche

  • BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Zwar ist eine ausführliche Inhaltsangabe oder eine gar wörtliche Wiedergabe sämtlicher Chatprotokolle regelmäßig untunlich und kann die notwendige Darlegung der erforderlichen eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28), sondern im Einzelfall sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).

    Auch insoweit hat das Tatgericht eine wertende Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14) und kann - gerade bei Serientaten im Betäubungsmittelstrafrecht naheliegend - zur Straffung und gedanklichen Gliederung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 9, Rn. 4 mwN) etwa mehrere Taten einende Gesichtspunkte der jeweils fallbezogenen Darstellung voranstellen, namentlich An- und Verkaufspreise sowie die Qualität gehandelter Betäubungsmittel.

    Vor dem Hintergrund der von den Tatbeteiligten ersichtlich verwendeten verschlüsselten Kommunikation mittels Codewörtern (vgl. UA S. 12) wäre zur revisionsgerichtlichen Nachprüfbarkeit ferner eine Erläuterung zu erwarten gewesen, wie die Entschlüsselung der relevanten Passagen im Einzelnen vollzogen wurde und auf Grund welcher Erwägungen es zur Bewertung der Gesprächsinhalte gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).

  • BGH, 16.11.2023 - 6 StR 452/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Tätlicher Angriff auf

    Eine dissoziale Persönlichkeitsstörung stellt auch im Hinblick auf den Behandlungserfolg einen gewichtigen prognoseungünstigen Faktor dar; sie hätte deshalb der Erörterung bedurft (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 49, 70; BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240, 241; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, Rn. 19 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 461).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    Sollte im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtstrafenbildung eine Zäsurwirkung für die Vorverurteilung durch das Landgericht Duisburg vom 9. Juli 2020 mangels Erledigung der Geldstrafe zu beachten sein mit der Konsequenz der Bildung zweier Gesamtstrafen, hat das neue Tatgericht den sich daraus für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafenübels auszugleichen, um eine insgesamt gerechte Bestrafung zu erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14, aaO; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 20; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 22/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fakultative Strafmilderung)

    In die neu zu bildende nachträgliche Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 StGB wird auch die Verurteilung der Angeklagten vom 13. Februar 2018 zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen dann einzubeziehen sein, wenn die "inzwischen' (UA 4) vollständig beglichene Geldstrafe am 18. Juni 2018 noch nicht vollständig erledigt gewesen sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2019 ? 4 StR 403/19; Beschluss vom 8. Oktober 2019 ? 4 StR 421/19 Rn. 11).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann; denn nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.03.2022 - 1 StR 483/21 bei juris; 17.11.2020 - 4 StR 390/20 = NStZ-RR 2021, 83 = StV 2021, 226 = BGHR GVG § 169 S 1 Öffentlichkeit 5; 08.10.2019 - 4 StR 421/19 = NStZ-RR 2020, 28; 24.05.2017 - 1 StR 176/17 = wistra 2017, 445 = StV 2018, 39 = NStZ 2018, 341= NZWiSt 2018, 3839 = BeckRS 2017, 120582; 01.10.2015 - 3 StR 102/15 = NStZ-RR 2016, 12 = StV 2017, 89).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

    Für eine revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit wäre eine Erläuterung erforderlich gewesen, wie die Entschlüsselung der relevanten Passagen im Einzelnen vollzogen worden und auf Grund welcher Erwägungen das Landgericht zur Bewertung der Inhalte gekommen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; vom 14. Juni 2022 - 6 StR 228/22).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21

    Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche

    Nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 337 StPO; zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17 Rn. 4 und vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 01.10.2020 - 3 StR 325/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    a) Die Beurteilung der hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20, juris Rn. 4; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 252/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in der Folge

    Denn die Strafkammer lässt unerörtert, ob die beim Angeklagten bestehende "dissoziale Prägung", dessen fehlendes "Problemverständnis und Einsicht" oder dessen "gewohnheitskriminelle Entwicklung" (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 ? 4 StR 421/19 Rn. 19 mwN; Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 113/21) gegebenenfalls in Verbindung mit dem Umstand, dass der Angeklagte "über keinen sozialen Empfangsraum im Inland" verfügt und ihm Abschiebung "droht" (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - 5 StR 4/21 Rn. 28), einem Therapieerfolg entgegenstehen.
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Die Prüfung der Frage, ob die Feststellungen tatsächlich ausreichen, obliegt dem Revisionsgericht auf die Sachrüge hin (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019, 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: § 64 StGB aF,

  • OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23

    Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation

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